Ein Ihnen nahestehender Mensch ist verstorben
- Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren.
- Suchen Sie Hilfe bei einem Menschen Ihres Vertrauens.
- Wenn der Tod im privaten Bereich eingetreten ist, verständigen Sie Ihren Hausarzt oder einen Arzt Ihres Vertrauens.
- Ist Ihr Arzt nicht erreichbar, benachrichtigen Sie telefonisch die Notrufnummer 112
- Ihre Wünsche und Gefühle haben Vorrang – lassen Sie sich zu nichts drängen, was Sie nicht möchten.
- Sie müssen einen Verstorbenen nicht sofort abholen lassen.
- Lassen Sie sich Zeit, um in aller Ruhe Abschied zu nehmen.
- Wenn der Tod in einem Pflegeheim eingetreten ist, gelten oft kürzere Abholfristen.
- Lassen Sie sich nicht einen Bestatter vom Pflegeheim vorschreiben, sondern wählen Sie einen eigenen Bestatter Ihres Vertrauens.
- Es ist grundsätzlich besser, sich vorab einen Bestatter auszusuchen und beim Pflegeheim zu benennen.
Beratung
Das Beratungsgespräch kann in Ihrem Hause, in unserem Institut oder an einem anderen Ort stattfinden. Hierbei werden alle Einzelheiten der Abschiednahme, der Beerdigung und die Erledigung der erforderlichen Formalitäten besprochen.
Am Ende des Gespräches wissen Sie, was an finanzieller Belastung und an zu erwartenden Zahlungen auf Sie zukommt.
Im Rahmen Ihrer Anforderungen und der Erfordernisse stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.
Service
Bei der Organisation der Bestattung stehen wir Ihnen in allen Bereichen helfend und beratend zur Seite.
Zu unseren Leistungen gehören
- Kontaktaufnahme und Terminabsprache mit dem zuständigen Pfarrer,
- Buchung des Trauerfeiertermines auf dem Friedhof,
- Beratung über Grabstellen und Friedhöfe,
- Betreuung beim Graberwerb,
- Erledigung aller anfallenden Formalitäten im Zusammenhang mit einer Erd- oder Feuerbestattung,
- Gestaltung und Aufgabe der Traueranzeige bzw. Danksagung in der von Ihnen gewünschten Zeitung,
- Beratung bei der Entwicklung von Trauerdrucksachen bzw. Danksagungskarten und Kontaktaufnahme mit der Druckerei,
- Absprache des musikalischen Rahmens der Trauerfeier und Vermittlung der entsprechenden Musiker,
- Beratung bei der Wahl des Blumenschmuckes,
- Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt, eventuell Beschaffung fehlender Urkunden, Abmeldung der Rente / Renten, Einzug von Sterbegeldern und fälligen Versicherungen und vieles mehr.
Zur Regelung der behördlichen Formalitäten werden benötigt:
Bei Ledigen
- Geburtsurkunde
- evtl. auch Abstammungsurkunde (siehe 1)
- Personalausweis
Bei Verheirateten
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienbuch (siehe 2)
- Personalausweis
Bei Verwitweten
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienbuch (siehe 2)
- Personalausweis
- Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk o. gerichtl. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuch (siehe 2)
- Personalausweis
Nach dem Personenstandsgesetz muss der Personenstand des Verstorbenen urkundlich belegt werden.
Darüber hinaus benötigen wir Rentenunterlagen, die Krankenkassenkarte und Versicherungspolicen der Sterbegeld- bzw. Lebensversicherungen des / der Verstorbenen.
Sollte eine Vorsorge in unserem Hause stattgefunden haben, stellen wir diese Dokumente natürlich direkt zur Verfügung, welches für Sie keinen weiteren Aufwand erfordert.
- Die Abstammungsurkunde ist ein Nachweis der Geburt und der Abstammung eines Kindes. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern sowie auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, z.B. Adoption oder Namensänderung. Sie ist umfangreicher als eine Geburtsurkunde.
- Das Familienbuch ist eine Art "Familienkarteikarte", die im Original nur im Standesamt geführt wird und nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln ist. Zuständig für die Führung des Familienbuches ist das Standesamt des aktuellen gemeinsamen Wohnortes der Ehegatten. Familienbücher werden seit dem 01. Januar 1958 bei jeder Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) angelegt (seit dem 03.10.1990 gilt dies auch für die neuen Bundesländer). Eventuelle Änderungen - beispielsweise Namensänderungen - werden in das Familienbuch eingetragen. Ebenso werden in das Familienbuch die gemeinsamen Kinder der Eheleute eingetragen und auch eventuell die Auflösung der Ehe (Scheidung oder Tod). Gern sind wir Ihnen bei der Beschaffung fehlender Urkunden behilflich.
Die Begleitung von Angehörigen endet für uns nicht mit der Beerdigung oder der Gestaltung der Danksagung.
Auch während der schweren Zeit danach sind wir für Sie ansprechbar, geben Ihnen Tipps bei der Erledigung von weiteren Formalitäten, stehen helfend zur Seite und beraten Sie gerne in Fragen der Trauerbewältigung.
Wir können Ihnen gezielte Hilfe, Unterstützung und professionelle Beratung anbieten. Im Bedarfsfall stellen wir für Sie Kontakte zu Trauergesprächskreisen her.
Was ist im Trauerfall zu bedenken?
Art der Bestattung?
- für eine Erdbestattung sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
- bei einer Feuerbestattung ist jedoch das Feuerbestattungsgesetz zu beachten. Von allein stehenden Personen ist eine unterschriebene Verfügung erforderlich. Familienangehörige können diese im Sinne des Verstorbenen ebenfalls schriftlich abgeben.
Wann und wo soll die Trauerfeier stattfinden?
- existiert bereits ein Grab auf einem Friedhof?
- soll dieses Familiengrab durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr genutzt werden?
- auf welchem Friedhof soll gegebenenfalls ein Grab erworben werden?
Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden?
- Blumen, Musik, Kerzen etc.
Wer hält die Trauerandacht / Trauerrede?
- ein Pfarrer?
- ein Familienmitglied?
- ein Freund?
- ein freier Redner?
Wie werden die Trauergäste benachrichtigt?
- Trauerdrucken?
- Traueranzeige? Welche Zeitung?
Welche Formalitäten müssen erledigt werden?
- z.B. Sterbeurkunden beantragen, Rente abmelden / beantragen, Versicherungen einreichen, etc.
Bei all diesen Fragen und noch vielen weiteren Punkten stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Deshalb nehmen Sie bitte nach Eintritt eines Sterbefalles zuerst mit uns Kontakt auf.

